Schloß Holte-Stukenbrock ist eine kreisangehörige Stadt im Nordosten Nordrhein-Westfalens und liegt rund 20 km südöstlich von Bielefeld in der Emssandebene
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.120 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33758
Vorwahl
05207
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausplatz 1
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
2. Bürgeramt Schloß Holte-Stukenbrock
An den Mersch 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
3. Ordnungsamt Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausplatz 1
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.